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Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Gründstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.

Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa für eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil, aufgestellt.
In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen.